Häufige Fragen
Wann wird ein Arbeits- und Sicherheitsplan benötigt?
Bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen gemäß TRGS 524 ist die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans erforderlich.
Der ASI-Plan beschreibt die organisatorischen Abläufe der Maßnahme sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten.
Kann ein Architekt den ASI-Plan selbst erstellen?
Grundsätzlich ist dies möglich, sofern die erforderliche Fachkunde gemäß TRGS 524 vorliegt.
Bei den in Sanierungsprojekten vorkommenden Schadstoffen handelt es sich um gesundheitsgefährdende Gefahrstoffe, die teilweise krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen können.
Die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans erfordert daher besondere Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrung im Umgang mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen.
Warum ist ein ASI-Plan auch für Auftraggeber wichtig?
Der ASI-Plan wird Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und ermöglicht eine klare Kalkulationsgrundlage für ausführende Unternehmen.
Darüber hinaus trägt ein fachgerecht erstellter ASI-Plan dazu bei, das Haftungsrisiko für den Auftraggeber zu reduzieren.
Worin besteht der Unterschied zwischen Sach- und Fachkunde bei Arbeiten mit Asbest?
Der Arbeitgeber benötigt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen eine sachkundige Person. Ebenso muss die aufsichtführende Person vor Ort über die Sachkunde verfügen.
Die Beschäftigten, welche die Tätigkeiten mit Asbest ausführen, müssen spätestens ab dem 06.12.2027 eine Fachkunde nachweisen können.
